Mit der Anwendung eines nicht allgemein anerkannten, den Korridor des medizinischen Standards verlassenden Behandlungskonzepts und dem Umfang der hierfür erforderlichen Aufklärung des Patienten hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Die Anwendung eines nicht allgemein anerkannten, den Korridor des medizinischen Standards verlassenden Behandlungskonzepts (alternativen Behandlungsmethode) stellt nicht ohne weiteres einen
LesenSchlagwort: Patientenaufklärung
Ärztliche Aufklärung – und die nicht aufklärungspflichtigen Risiken
Haben sich bei einem mangels ordnungsgemäßer Aufklärung rechtswidrigen ärztlichen Eingriff nur Risiken verwirklicht, über die nicht aufzuklären war, kommt ein Wegfall der Haftung des Arztes für Aufklärungsversäumnisse lediglich dann in Betracht, wenn der Patient wenigstens eine Grundaufklärung über die Art und den Schweregrad des Eingriffs erhalten hat; das gilt auch
LesenAustausch von Brustimplantaten – und die private Krankenversicherung
Eine Krankheit im Sinne von § 5 (1) b MB/KK 94 ist auch dadurch gekennzeichnet, dass sie eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt und deshalb die Notwendigkeit einer Heilbehandlung begründet. Ein Erfahrungssatz, wonach sich die versicherte Person mit allen ihr durch ärztliche Aufklärung bekannt
LesenDer vermutlich uneinsichtige Patient
Der Einwand des behandelnden Arztes, der Patient hätte sich einem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung über dessen Risiken unterzogen, ist grundsätzlich beachtlich. Den Arzt trifft insoweit die Behauptungs- und Beweislast, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, dass er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Behandlung verdeutlicht worden,
LesenBefunderhebungsfehler oder Fehler der therapeutischen Aufklärung?
Mit der Abgrenzung zwischen einem ärztlichen Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Im hier entschiedenen Fall war ein Behandlungsfehler darin zu sehen, dass der Arzt den Patienten nicht ausreichend über die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Abklärung einer koronaren Herzerkrankung aufgeklärt hat. Vorliegend
LesenEntscheidungskonflikt bei ausreichender Patientenaufklärung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter Feststellungen darüber, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung des Patienten treffen; ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn schon die unstreitigen äußeren Umstände eine sichere Beurteilung der hypothetischen
LesenSchraube im Knochen – und die Aufklärung vor ihrer Entfernung
Ein Arzt hat vor der Durchführung einer Operation zur Entfernung von Osteosynthesematerial im Hinblick auf mögliche Schwierigkeiten bei der Entfernung von Schrauben aufgrund einer sog. Kaltverschweißung von Titanschrauben und -platten den Patienten auch darüber aufzuklären, dass der Eingriff ggf. nicht vollständig durchgeführt werden kann, wenn er nicht alle notwendigen medizinischen
LesenUnterrichtung über alternative Behandlungsmöglichkeiten
Eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit ist nur erforderlich, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten. Gemäß diesem allgemeinen Grundsatz braucht der geburtsleitende Arzt in einer normalen Entbindungssituation, bei
LesenKaiserschnitt – und die Aufklärungspflicht des Arztes
Bestehen deutliche Anzeichen dafür, dass sich der Zustand der Schwangeren bzw. der Geburtsvorgang so entwickeln können, dass die Schnittentbindung zu einer echten Alternative zur vaginalen Entbindung wird, muss der Arzt die Schwangere über die unterschiedlichen Risiken und Vorteile der verschiedenen Entbindungsmethoden aufklären. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass die Schnittentbindung im
LesenDie Verantwortlichkeit des aufklärenden Arztes
Auch der Arzt, der einen Patienten ausschließlich über den von einem anderen Arzt angeratenen und durchzuführenden Eingriff aufklärt, kann dem Patienten im Falle einer fehlerhaften oder unzureichenden Aufklärung aus unerlaubter Handlung haften. Der Bundesgerichtshof hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass über die Erfolgsaussichten einer Behandlung jedenfalls dann aufzuklären ist, wenn
LesenHypothetische Einwilligung und Entscheidungskonflikt – und die persönliche Anhörung des Patienten in der Arzthaftungsklage
Hat das erstinstanzliche Gericht den Patienten zur Frage des Entscheidungskonflikts persönlich angehört und will das Berufungsgericht das Ergebnis dieser Anhörung abweichend vom Erstgericht würdigen, ist es dazu grundsätzlich nicht ohne erneute persönliche Anhörung des Patienten befugt. Ein Arzt haftet grundsätzlich für alle den Gesundheitszustand des Patienten betreffenden nachteili-gen Folgen haftet,
LesenDas Einwilligungsformular und der Nachweis einer erfolgten Risikoaufklärung
Das Gericht darf seine Überzeugungsbildung gemäß § 286 ZPO auf die Angaben des Arztes über eine erfolgte Risikoaufklärung stützen, wenn seine Darstellung in sich schlüssig und „einiger“ Beweis für ein Aufklärungsgespräch erbracht ist. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt erklärt, ihm sei das strittige Aufklärungsgespräch nicht im Gedächtnis geblieben.
LesenAufklärung über alternative Behandlungsmethoden
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes. Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des
LesenDie hypothetische Patienteneinwilligung
Ein Patient, der über eine durchgeführte Behandlung, die zu Komplikationen geführt hat, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist, hat keinen Schadensersatzanspruch, wenn davon auszugehen ist, dass er der Behandlung auch bei Vornahme der gebotenen Aufklärung zugestimmt hätte (hypothetische Einwilligung). Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall
LesenDer Arzt und seine Aufklärungspflicht
Ein Patient muss vor einer Operation über alle Risiken umfassend und sachgemäß aufgeklärt werden. Dazu gehört auch, dass der Arzt über ein seltenes, den Patienten aber erheblich beeinträchtigendes Risiko des Eingriffs aufklärt. Es ist unzureichend, wenn in einem schriftlichen Aufklärungsformular ohne weitere Erläuterungen im Aufklärungsgespräch der bloße Hinweis „Nervschädigung“ vorhanden
LesenÄrztliche Aufklärungspflicht und die erneute Operation
Eine erneute Aufklärung ist entbehrlich, wenn der Patient innerhalb kurzer Zeit wiederholt operiert werden muss, vor der ersten Operation ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist und sich gegenüber der ersten Operation keine wesentlichen neuen Risiken ergeben. Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28. September 2011 – 7 U 56/10
LesenArzthaftung bei unterlassener Aufklärung – schadensbegründende Kausalität und Alternativverhalten
Besteht die Pflichtverletzung in einer Unterlassung, ist diese für den Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt regelmäßig der Geschädigte. Die haftungsbegrenzende Rechtsfigur des hypothetischen Kausalverlaufs bei rechtmäßigem Alternativverhalten kommt erst dann zum Tragen, wenn die Ursächlichkeit der
LesenAufklärung bei der Blutentnahme
Vor Durchführung einer medizinisch indizierten Blutentnahme bedarf es – anders als im Fall einer fremdnützigen Blutspende – keiner Aufklärung des Patienten über das Risiko einer Nervenirritation durch die eingeführte Nadel. Zwar hat ein Patient grundsätzlich seine Einwilligung in den Eingriff einer Blutentnahme zu erteilen. Dass der Kläger die Blutentnahme am
LesenSchnittentbindung oder Vakuumextraktion
Ist eine Schnittentbindung aufgrund besonderer Umstände relativ indiziert und ist sie deshalb eine echte Alternative zu einer vaginal-operativen Entbindung, besteht eine Pflicht zur Aufklärung der Mutter über die Möglichkeit der Schnittentbindung. Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Bundesgerichtshofs ist eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit erforderlich, wenn für eine medizinisch sinnvolle
LesenAufklärungspflichten bei „Off-label-use“ eines Medikaments
Zwar muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Aufklärung nicht über jede, noch so entfernt liegende Gefahrenmöglichkeit erfolgen. Der Patient muss nur „im Großen und Ganzen“ wissen, worin er einwilligt. Dazu muss er über die Art des Eingriffs und seine nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegenden Risiken informiert werden, soweit
LesenZitronensaft als Behandlungsfehler
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof im „Zitronensaftfall“ die Anforderungen an die ärztliche Patientenaufklärung präzisiert und das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach gegen den früheren Chefarzt einer Klinik in Wegberg aufgehoben, mit dem dieser wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung
LesenDer unwissende Arzt – und seine Risikoaufklärung
Ist dem behandelnden Arzt ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung. Nach der Rechtsprechung des
LesenAufklärung über noch nicht berichtete Behandlungsrisiken
Der Umstand, dass bei der konkreten Behandlung (hier: PRT) über eine Querschnittlähmung noch nicht berichtet worden ist, reicht nicht aus, dieses Risiko als lediglich theoretisches Risiko einzustufen und eine Aufklärungspflicht zu verneinen. Liegen der Beurteilung des gerichtlichen Sachverständigen medizinische Fragen zugrunde, muss der Richter mangels eigener Fachkenntnisse Unklarheiten und Zweifel
LesenPatientenaufklärung per Telefon
Genügt eine telefonische Aufklärung über die Risiken einer Anästhesie bei einer ansonsten einfachen Operation zwei Tage vor dem Eingriff den Anforderungen der Rechtsprechung an ein „vertrauensvolles Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient“, insbesondere, wenn der Arzt unmittelbar vor der Operation nochmals ausdrücklich nachfragt, ob noch Unklarheiten bestehen oder Fragen offen sind?
LesenAufklärungspflichten bei der Schönheits-OP
Insbesondere bei rein kosmetischen Operationen muss ein Arzt seinen Patienten besonders umfassend und sorgfältig aufklären. Der Arzt muss dabei alle Konsequenzen und Risiken ohne Beschönigung und auch hinreichend drastisch darstellen. Wie weit diese Aufklärungspflicht geht, zeigt jetzt ein berufsrechtliches Verfahren, das vom Verwaltungsgericht Mainz als Berufsgericht für Heilberufe zu entscheiden
Lesen