Eine Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf zehn Prozent des Kaufpreises pauschaliert, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen, ist nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs
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