Ein Reiseveranstalter ist nach nationalem und europäischem Recht 14 Tage nach Stornierung einer Pauschalreise automatisch in Verzug. Das im Rahmen der Corona-Krise auf einigen Bereichen eingeführte Zahlungsmoratorium gilt im Zusammenhang mit dem Pauschalreiserecht gerade nicht. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall der Klage
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