Eine Lärmbelästigung durch Nagetiere im Urlaubshotel kann einen zur Reisepreisminderung berechtigenden Reisemangel darstellen.
In dem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall buchte der klagende Reisekunde für sich und seine Familie eine Pauschalreise nach Kreta von 12.8.2023 bis 26.8.2023 zu einem Reisepreis
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