Erkennen die Mitarbeiter eines Reiseunternehmens vor Beginn einer Reise, dass wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt werden und daher zu einer Minderung des Werts der Reiseleistung führen können und weisen den Reisenden darauf nicht hin, so dass dieser nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, begründet dies einen Anfangsverdacht wegen Betruges, der die
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