Auch die Fahrtkosten eines Postbeamten zu seiner Arbeitsstätte bei einer Telekom-Tochter sind nur im Rahmen der Pendlerpauschale steuerlich zu berücksichtigen.
Allein die vorläufige Zuweisung eines Beamten in ein privatrechtlich organisiertes Tochterunternehmen der Telekom AG führt nicht dazu, dass der Beamte
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