Die Kapitalgesellschaft und ihr (Allein-)Gesellschafter – oder: die Zurechnung der Einkünfte

Wird eine Kapitalgesellschaft aus dem betrügerischen Handel mit wertlosen Aktien berechtigt und verpflichtet, so sind die daraus resultierenden gewerblichen Einkünfte grundsätzlich ihr selbst steuerrechtlich zuzurechnen. Ein Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich unzulässig und kommt nur unter den Voraussetzungen einer gesetzlichen Ausnahmevorschrift, insbesondere bei Vorliegen eines Scheingeschäfts (§ 41 AO)

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Die Ausgabe völlig wertloser Aktien

Mit den Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB wegen der Ausgabe völlig wertloser Aktien hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Im hier entschiedenen Fall verneinte der Bundesgerichshof zunächst eine Haftung wegen unzureichender Aufklärung über die mit der Anlage verbundenen Risiken. Dabei kann offen bleiben, ob der Auffassung

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