Haben gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Ruhestand eines Polizeibeamten organisatorische Umstrukturierungen stattgefunden, ist das Hinausschieben des Pensionseintritts um ein Jahr weder aus haushälterischer Sicht noch aus kriminalpolizeilicher Sicht sinnvoll.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in dem hier
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