Senioren

Das Hinausschieben des Ruhestandes

Haben gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Ruhestand eines Polizeibeamten organisatorische Umstrukturierungen stattgefunden, ist das Hinausschieben des Pensionseintritts um ein Jahr weder aus haushälterischer Sicht noch aus kriminalpolizeilicher Sicht sinnvoll. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in dem hier vorliegenden Eilverfahren den Antrag eines Lüneburger Polizeivollzugsbeamten, seinen Pensionseintritt um

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Sonderschulrektor jenseits der Pensionsgrenze

Ein Beamter hat in den zeitlichen Grenzen des Art. 62 § 3 des Dienstrechtsreformgesetzes einen Anspruch auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand in den zeitlichen Grenzen des Art. 62 § 3 des Dienstrechtsreformgesetzes, wenn keine dienstlichen Interessen dem entgegenstehen. Da – wenn keine dienstlichen Interessen dem entgegenstehen – die

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Ruhestandsalter für Beamte und die Altersdiskriminierung

Der automatische Eintritt der Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres verstößt nach Ansicht des Obeverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. In dem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall war der Kläger Professor an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule. Nachdem sein Eintritt in den Ruhestand über

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Der Richter, der nicht pensioniert werden wollte

Ein Richter kann seinen Eintritt in den Ruhestand nicht vorläufig aufhalten. So hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Antrag eines Richters abgelehnt, seine aufgrund der Vollendung des 65. Lebensjahres zum 31. Juli 2010 anstehende Versetzung in den Ruhestand vorläufig aufzuschieben. Die gesetzliche Festsetzung der Altersgrenze für Richter verstoße nicht gegen höherrangiges

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Professor bis 65

Auch für Universitätsprofessoren gilt die Regelalters­grenze von 65 Jahren, so dass das aktive Beamtenverhältnis von Universitätsprofessoren durch Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 65 Jahren beendet ist. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf die Klage eines mittlerweile verstorbenen Hochschullehrer der Universität Duisburg/Essen. Der Hochschullehrer, dessen Erben das gerichtliche Verfahren fortgeführt

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Auch ein Richter muss sich einmal zur Ruhe setzen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage des 64-jährigen Amtsrichters aus Neuss abgewiesen, der erreichen wollte, dass er über die für ihn geltende Altersgrenze von 65 Jahren hinaus bis zum Ablauf des 67. Lebensjahres weiter als Amtsrichter beschäftigt bleibt. Die Festlegung der Altersgrenze ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf jedoch durch

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Pensionsalter

Verstoßen die beamtenrechtlichen Pensionsaltersgrenzen gegen das Verbot der Altersdiskrimierung? Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main meint ja. Der Antragsteller des jetzt vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschiedenen Eilverfahrens ist Oberstaatsanwalt, der aufgrund der Vollendung seines 65. Lebensjahres im August 2009 mit Ablauf des Monats kraft Gesetzes in den Ruhestand treten würde

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Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 wurden die Mindestpensionsalter, die bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen sind, neu geregelt. Die geänderte Richtlinie gilt grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2008 und damit für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2007 enden. Nach

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Übergangsbezüge

Wird das „Pensionsalter“ von der Vollendung des 65. Lebensjahres auf die Vollendung des 60. Lebensjahres herabgesetzt und werden zum Ausgleich für die frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses „Übergangsbezüge“ ab Eintritt in den Ruhestand bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, so handelt es sich nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

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