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Steuerschädliche Vorbehalte bei der Pensionszusage

Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt positiv -d.h. ausdrücklich- einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der

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Gesellschafter-Geschäftsführer – und die nachträgliche Herabsetzung des vereinbarten Ruhegehalts

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, ist darin nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch ein fremder Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen die Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte.

Wurzelt die Zusage der Altersversorgung im

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Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage – und die zwischenzeitlichen Gehaltssteigerungen

Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch innerhalb der verbleibenden Arbeitszeit bis zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch erdienen muss, gilt sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen

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Verdeckte Gewinnausschüttung wegen vorzeitiger Kapitalabfindung einer Pensionszusage

Findet eine GmbH die einem beherrschenden -oder infolge gleichgelagerter Interessen steuerrechtlich als beherrschend behandelten- Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Zusage auf laufende Rentenzahlungen entgegen der zugrundeliegenden Versorgungsvereinbarung vor der Beendigung des Dienstverhältnisses in einem Einmalbetrag durch Auszahlung der fälligen Beträge aus einer Rückdeckungsversicherung

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Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer

Zahlt eine GmbH ihrem beherrschenden (und weiterhin als Geschäftsführer tätigen) Gesellschafter-Geschäftsführer aus Anlass der Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf seinen Sohn eine Abfindung gegen Verzicht auf die ihm erteilte betriebliche Pensionszusage, obschon als Versorgungsfälle ursprünglich nur die dauernde Arbeitsunfähigkeit und die

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Insolvenzsicherung für rückgedeckte Pensionszusagen

Unmittelbare Versorgungszusagen (Direktzusagen) unterfallen der Insolvenzsicherungs- und Beitragspflicht nach dem Betriebsrentengesetz auch, wenn sie durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung und die Verpfändung des Versicherungsanspruchs an den Versorgungsberechtigten gesichert sind. Die für Pensionsfonds geltende Regelung zur Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage ist auf

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Pensionszusage an eine Gesellschafter-Witwe

Der Pensionsanspruch, den die Witwe des persönlich haftenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft mit dessen Ableben aufgrund einer dem Gesellschafter erteilten Pensionszusage der Gesellschaft erwarb, war – anders als ein entsprechender Pensionsanspruch der Witwe eines Arbeitnehmers – erbschaftsteuerrechtlich als Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter-Witwe

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Bundesfinanzhof (BFH)

Anschaffungskosten eines Rückdeckungsanspruchs

Ein Anspruch eines Arbeitgebers auf Rückdeckung einer Pensionsverpflichtung, der aus einer Kapitallebensversicherung resultiert, die in Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auch den Leistungsfall der Berufsunfähigkeit abdeckt, ist –auch nach Eintritt dieses Leistungsfalls– als ein (einheitliches) Wirtschaftsgut zu aktivieren. Für die Bemessung

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Abfindung für Verzicht auf Pensionszusage

Die Übertragung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung auf einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der im Gegenzug auf seine Pensionszusage verzichtet, führt nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster nicht zwangsläufig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

In dem jetzt vom Finanzgericht Münster entschiedenen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Versorgungsverpflichtungen bei Umwandlung

Wird ein körperschaftsteuerpflichtiges Rechtssubjekt formwechselnd umgewandelt und unterliegt es im Anschluss an die Umwandlung weiterhin der Körperschaftsteuer, so ist für das Umwandlungsjahr eine einheitliche Körperschaftsteuer festzusetzen, die sich nach dem im gesamten Jahr erzielten Einkommen bemisst.

Ist eine Anstalt öffentlichen

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