Die Eignung als Betreuer

Zu den bei der gemäß § 1897 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Beurteilung der Eignung als Betreuer zu berücksichtigenden Umständen hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen:

§ 1897 BGB stellt den Maßstab für die Betreuerauswahl nicht nur bei der Erstentscheidung, sondern

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