Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Richterpult

Streiten sich zwei Influencerinnen …

Äußerungen eines Influencers über eine andere Influencerin können im Fall einer rechtswidrigen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts Unterlassungsansprüche auslösen. Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche bestehen indes mangels eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Influencern und dem fehlenden Charakter der Äußerungen als geschäftliche Handlungen nicht.

Die klagende Influencerin

Artikel lesen
Fotos

Weitergabe unverpixelter Bildaufnahme an eine Presseredaktion

Vor dem Bundesverfassungsgericht war eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Weitergabe einer unverpixelten Bildaufnahme an eine Presseredaktion richtete. Die Bildaufnahme war anschließend ohne ausreichende Verpixelung in einer großen Tageszeitung veröffentlicht worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde

Artikel lesen

Recht auf Vergessen II – und die Meinungsfreiheit der Inhalteanbieter

Die Meinungsfreiheit der Inhalteanbieter ist bei der Prüfung eines Unterlassungsanspruchs gegen Suchmaschinenbetreiber zu berücksichtigen.

Dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein Rechtsstreit zugrunde, der eine unionsrechtlich vollständig vereinheitlichte Materie betrifft. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Artikel lesen
Laptop

Recht auf Vergessen I – auch für Mörder

Online-Pressearchive können zu Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen verpflichtet sein.

Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft einen Rechtsstreit, der zwar im Anwendungsbereich des europäischen Unionsrechts liegt, das aber von den Mitgliedstaaten verschieden ausgestaltet werden kann. Das

Artikel lesen
Gerichtsgebäude

Sexfotos in der Internetsuchmaschine

Das Landgericht Hamburg hat es Google untersagt, bestimmte Bilder, die den Kläger bei sexuellen Handlungen mit Prostituierten abbilden, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland auf allen Seiten, die zur Domain von google.de gehören, zu verbreiten.

Der Kläger, britischer Staatsangehöriger, nimmt die

Artikel lesen