Ist die Aussage in einem Artikel einer Tageszeitung falsch, wonach der Frontmann einer Rechtsrock-Band seit 2003 zu dem deutschen Combat-18-Führungskader zählt, hat der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gegen diese Zeitung. Dagegen liegt keine Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Aussage, dass im Umkreis der Band eine C-18-Zelle entstanden sei. So hat das Oberlandesgericht Hamm
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