Abmahnung wegen Betriebsratsarbeit

Ein Mitglied des Betriebsrat kann bei einer ihm im Zusammenhang mit seiner Betriebsratsarbeit erteilten Abmahnung deren Entfernerung aus der Personalakte auch im Rahmen eines Beschlussverfahrens verlangen. Dem steht nicht entgegen, dass neben der kollektivrechtlichen Rechtsposition als Betriebsratsvorsitzender auch seine individualrechtliche

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Abmahnung – und ihre Rücknahme

Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Abgabe einer förmlichen Rücknahmeerklärung einer zu Unrecht ergangenen Abmahnung, wenn zuvor der Arbeitgeber erklärt hat, er werde diese Abmahnung nicht für etwaige personelle Konsequenzen gegenüber dem Arbeitnehmer verwenden. Dies gilt auch, wenn er erklärt,

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Die Pflicht zur Freundlichkeit

Ist die Kommunikation mit den Kunden die Aufgabe eines Arbeitnehmers und dieser antwortet gegenüber einem Kunden nicht nur einmal unfreundlich, ist die Pflichtverletzung keine Nichtigkeit und rechtfertigt eine Abmahnung.

Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in dem hier vorliegenden

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Kopien aus einer Personalakte

Die Gewährung von Akteneinsicht eines Beamten in seine Personalakte ist keine Angelegenheit, die das bestehende Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 LGebG BW betrifft und damit nicht gebührenpflichtig.

So die Entscheidung

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Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

Ein Arbeitnehmer kann verlangen, dass die Arbeitgeberin eine missbilligende Äußerung aus der Personalakte entfernt, wenn diese unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können. Dies folgt aus der allgemeinen Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin, die

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Fehlerhafte Regelbeurteilungen

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus seiner Personalakte, wenn sich ein Fehler im Beurteilungsverfahren auf das Beurteilungsergebnis auswirken kann.

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Regelbeurteilung aus ihrer Personalakte beruht auf §§ 611, 241 Abs.

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