Es wird an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festgehalten, wonach der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig nicht besteht. Datenschutzrechtliche Änderungen im Zusammenhang mit der DSGVO führen nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen jedenfalls bei in Papierform geführten Personalakte zu keiner Änderung der Rechtslage. Es wird in der
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