Bundesverwaltungsgericht

Die versäumte Anhörung des Personalrats

Eine versäumte Anhörung des Personalrats zu einer Personalmaßnahme kann nicht mehr mit heilender Wirkung nachgeholt werden, wenn die Personalmaßnahme bereits erledigt ist.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Nachholung einer Anhörung des Personalrats rechtlich möglich, solange die zuständige Stelle

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Bundesverwaltungsgericht

Das Initiativrecht des Personalrats

Die Dienststellenleitung entspricht einem Initiativantrag des Personalrats nicht, wenn sie über einen bloßen Sachstandshinweis hinaus ausdrücklich oder konkludent abschließend kundtut, dem Antrag nicht nachkommen zu wollen. Hat die Dienststellenleitung einmal über den Initiativantrag entschieden, kann sie nicht durch ein nachfolgendes

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500 €-Scheine

Die ungewöhnlich hohe Abfindung

Auch eine ungewöhnlich hohe Abfindung (hier: in Höhe von ca. 72 Monatsgehältern) kann wirksam vereinbart werden.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm eine Klage der Stadt Iserlohn gegen einen ehemaligen Verwaltungsangestellten auf Rückzahlung einer Abfindung in Höhe von

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Radar, Bundesnachrichtendienst,

Der Vorsitz im Personalrat

Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur ein Gruppensprecher sein.

Der Vorsitz im Personalrat ist nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz grundsätzlich von einem Gruppensprecher zu übernehmen. Gruppensprecher sind die von den Vertretern jeder im Personalrat vertretenen Gruppe (Beamte, Arbeitnehmer, ggf. Soldaten)

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Das befangene Personalratsmitglied

Ein Personalratsmitglied ist von der Mitwirkung an einer Entscheidung des Personalrats über die Besetzung einer Stelle auch dann ausgeschlossen, wenn es sich selbst um diese Stelle beworben hatte, aber nicht ausgewählt wurde. Ein dennoch unter seiner Mitwirkung gefasster Personalratsbeschluss ist

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Die Nichtbeförderung eines Personalratsmitglieds

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 25.06.2014 ausdrücklich ausgeführt, dass die Beförderung eines vom militärischen Dienst freigestellten Personalratsmitglieds nach der rechtlich nicht zu beanstandenden Erlasslage und der dieser entsprechenden Verwaltungspraxis der Beklagten die vorangegangene fiktive Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten

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Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten – und die Mitbestimmung

Der öffentliche Arbeitgeber bedarf für die Entscheidung über die Feststellung der auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit begrenzten Dienstfähigkeit eines Dienstordnungsangestellten nicht der Mitwirkung des Personalrats.

Maßgeblich für die Entscheidung sind die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Personalrats nach dem Nordrhein-Westfälischen

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