Ein ganz vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied hat nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in aller Regel keinen Anspruch auf Einbeziehung in die Entscheidung des Dienstherrn über die Gewährung leistungsbezogener Besoldungselemente. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht auf die Klage eines Polizeihauptkommissars, der im Dienst der Bundespolizei steht und wegen seiner Tätigkeit
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