Lis­ten­über­grei­fen­des Nach­rü­cken von Er­satz­mit­glie­dern in den Per­so­nal­rat

Ein lis­ten­über­grei­fen­des Nach­rü­cken von Er­satz­mit­glie­dern in den Per­so­nal­rat fin­det nicht statt; dies gilt auch dann, wenn die Er­schöp­fung des be­tref­fen­den Wahl­vor­schla­ges dar­auf zu­rück­zu­füh­ren ist, dass der Wahl­vor­schlag den – nicht zwin­gen­den – An­for­de­run­gen des § 8 Abs. 1 BPers­V­WO an

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Personalratswahl im Studentenwerk

Werden Aufgaben eines Studentenwerks ausgelagert an ein 100%iges Tochterunternehmen, wo die Beschäftigten ausschließlich Aufgaben des Studentenwerks in Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk wahrnehmen, steht diesen Beschäftigten das aktive und passive Wahlrecht zu.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Aachen in dem

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Wahl des Personalratsvorstandes

Die Wahl der Gruppenvorstandsmitglieder des Personalrats findet vor der Wahl der Ergänzungsmitglieder statt.

Macht eine Gruppe im Personalrat von ihrem Recht, das auf sie entfallende Vorstandsmitglied zu wählen, keinen Gebrauch, so verliert sie ihren Anspruch auf Bestellung eines Gruppensprechers.

Die

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