Durch einen Personalüberleitungsvertrag kann für einen Arbeitgeber, der nicht an dem Vertrag beteiligt ist, eine dynamische Anwendbarkeit von Tarifverträgen nicht ohne seine Zustimmung vereinbart werden.
Entgegen der Auffassung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts handelte es sich in dem hier entschiedenen Fall bei
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