Krankheit als Kündigungsgrund

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung

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Der Drogendealer in der Arbeitsagentur

Die außerordentliche Kündigung eines Sachbearbeiters in der Leistungsverwaltung der Agentur für Arbeit aus Anlass dessen strafgerichtlicher Verurteilung wegen BTM-Handels setzt einen dienstlichen Bezug des zugrundeliegenden strafbaren Verhaltens voraus. Eine solche liegt vor, wenn der Sachbearbeiter während der Dienstzeit einen Termin

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Oberlandesgericht

Kündigung wegen Inhaftierung

Die Inhaftierung eines Arbeitnehmers allein rechtfertigt keine außerordentliche fristlose personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses, da der der Arbeitgeber in diesem Fall von seiner Pflicht zur Vergütung des Arbeitnehmers befreit ist.

Wegen Inhaftierung kann allerdings dann eine ordentliche personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden,

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Kündigung wegen HIV-Infektion

Eine HIV-Infektion hindert den Arbeitgeber nicht, das Arbeitsverhältnis nach Bekanntwerden der Infektion zu kündigen.

In einer jetzt vom Arbeitsgericht Berlin entschiedenen Kündigungsschutzklage ist der Arbeitnehmer HIV-infiziert und wurde von dem Arbeitgeber, einem Pharmaunternehmen, als Chemisch-Technischer Assistent beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte

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Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe

Die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe ist grundsätzlich geeignet, die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.

Haben die der strafgerichtlichen Verurteilung zugrunde liegenden Taten keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis, kommt regelmäßig nur eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Sowohl bei den Anforderungen an

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