Die Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister kann nciht als „inter“ oder „divers“ erfolgen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs lässt das Personenstandsgesetz eine Eintragung wie „inter“ oder „divers“ als Angabe des Geschlechts eines Intersexuellen im Geburtenregister nicht zu. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrte die antragstellende Person begehrt die Änderung ihres
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