Mit der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur rechtlichen Elternstellung der Wunscheltern bei einer im Ausland (hier: Kalifornien) durchgeführten Leihmutterschaft im Rahmen der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall haben zwei Männer, die 2014 in Cambridge (Vereinigtes Königreich) eine gleichgeschlechtliche
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