Mit der Zulässigkeit einer Berichterstattung, die über eine Liebesbeziehung spekuliert, hatte sich der Bundesgerichtshof erneut zu befassen: In dem hier entschiedenen Fall nimmt ein auch als Komiker bekannter TV-Moderator (Luke M.) eine Presseverlegerin auf Unterlassung einer Berichterstattung in Anspruch. Er ist mit „Ines A.“ liiert, die vor allem in sozialen
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