Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Unterlassungsansprüche eines gebürtigen Chinesen wegen unwahrer Tatsachendarstellung und namentlicher Nennung in einem Bericht über „Chinas Diasporapolitik“ zurückgewiesen.
Der Antragsteller in dem hier entschiedenen einstweiligen Verfügungsverfahren ist ein in Deutschland lebender gebürtiger Chinese. Er hatte
Artikel lesen











































