Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kläger Günther Jauch wegen der Verwendung seines Bildnisses Zahlungsansprüche zustehen, nachdem ein Zeitschriftenverlag den Kläger auf der Titelseite eines Rätselheftes mit dem Bildunterschrift „Günther Jauch zeigt mit ‚Wer wird Millionär?‘ wie spannend
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