Pfändungsfreigrenzen 2011

Seit diesem Monat gelten höhere Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen.

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wird jedes zweite Jahr jeweils zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum (§ 32a Absatz 1

Artikel lesen