Entscheidung über die Masseschuld im Festsetzungsverfahren

Über die Frage, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Einkommensteuerforderungen aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren oder dem insolvenzfreien Vermögen des Insolvenzschuldners zuzuordnen sind, ist nicht im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren, sondern im Einkommensteuerfestsetzungsverfahren zu entscheiden.

Die

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Aufrechnung durch den Arbeitgeber

Gegen Bruttolohnforderungen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn die Höhe der Abzüge ist bekannt. Denn andernfalls wäre nicht klar, in welcher Höhe das Gericht über die Gegenforderung entschieden hat.

Nach § 322 Absatz 2

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Pfändungsfreigrenzen 2011

Seit diesem Monat gelten höhere Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen.

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wird jedes zweite Jahr jeweils zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum (§ 32a Absatz 1

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Arztkosten und Pfändungsfreigrenzen

Kosten für medizinische Behandlungsmethoden, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, rechtfertigen in der Regel im laufenden Insolvenzverfahren auch keine Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. April 2009 – IX ZB 35/08

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