Geldscheine

Zahlungen des Unterhaltsschuldners auf geleistete Unterhaltsvorschüsse – und die Insolvenzanfechtung

Ein unterhaltspflichtiger Schuldner kann trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme von Unterhaltszahlungen ohne Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handeln, wenn sich die einzelnen Unterhaltszahlungen in einer Größenordnung bewegen, die es nahelegt, dass es sich wirtschaftlich um Zahlungen aus dem zugunsten der Unterhaltsgläubiger pfändungsgeschützten Teil des

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Pfändung von Hartz-IV-Bezügen

Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof

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Pfändungsfreigrenzen 2011

Seit diesem Monat gelten höhere Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen.

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wird jedes zweite Jahr jeweils zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum (§ 32a Absatz 1

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Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen in der Insolvenz

Zwangsvollstreckung von rückständigen Unterhaltsansprüchen in der Verbraucherinsolvenz des Unterhaltsschuldners

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der von einem Unterhaltsberechtigten vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners erwirkt worden ist, wird durch die Insolvenzeröffnung unwirksam, soweit dadurch die Zwangsvollstreckung in die

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Arztkosten und Pfändungsfreigrenzen

Kosten für medizinische Behandlungsmethoden, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, rechtfertigen in der Regel im laufenden Insolvenzverfahren auch keine Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. April 2009 – IX ZB 35/08

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