Das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 850 Abs. 1 und 2, § 850c Abs. 1 ZPO kann auch dann bestehen, wenn die vergüteten Dienstleistungen (§ 850 Abs. 2 ZPO) von einem freiberuflich Tätigen erbracht
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 850 Abs. 1 und 2, § 850c Abs. 1 ZPO kann auch dann bestehen, wenn die vergüteten Dienstleistungen (§ 850 Abs. 2 ZPO) von einem freiberuflich Tätigen erbracht
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Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, ist dies regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO.
Der Wert dieses Sachbezugs ist grundsätzlich mit
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§ 394 Satz 1 BGB schließt eine Aufrechnung gegen eine Forderung aus, soweit diese nicht der Pfändung unterworfen ist. Demnach kann stets nur gegen den pfändbaren Nettobetrag des Arbeitseinkommens, der sich gemäß § 850 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe der
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Durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle kann der Gläubiger den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen, wenn sich daraus ergibt, dass eine solche Forderung zur
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Die Entstehung einer Steuerschuld, welche der Schuldner begleichen möchte, ist in der Regel kein ausreichender Grund für die Erhöhung des unpfändbaren Betrages.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof für einen Fall, in dem noch die Vorschriften der Insolvenzordnung in der bis
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Ein unterhaltspflichtiger Schuldner kann trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme von Unterhaltszahlungen ohne Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handeln, wenn sich die einzelnen Unterhaltszahlungen in einer Größenordnung bewegen, die es nahelegt, dass es sich wirtschaftlich um Zahlungen aus dem zugunsten der Unterhaltsgläubiger pfändungsgeschützten Teil des
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Seit dem 1. Juli diesen Jahres gelten neue Pfändungsfreigrenzen.
Alle zwei Jahre wird gemäß § 850c ZPO die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen angepasst. Stichtag für die Anpassung an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum (§
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Hat der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, kann der Schuldner eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen nur im Wege der Klage vor dem Prozessgericht erreichen; ein beim Insolvenzgericht eingereichter Festsetzungsantrag gegen den Treuhänder
Artikel lesenAnsprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof
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Zu den meistbesuchten Seiten der Rechtslupe gehören unsere Artikel zum Pfändungsschutz.
Nachfolgend haben wir für Sie einige grundlegende Artikel zum Pfändungsschutz, insbesondere bei der Gehaltspfändung und bei der Pfändung Ihres Girokontos, zusammengestellt:
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Will der Insolvenzverwalter (Treuhänder) erreichen, dass bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages des Arbeitseinkommens des Schuldners der Ehegatte wegen eigener Einkünfte als Unterhaltsberechtigter nicht berücksichtigt wird, hat er die Entscheidung des Insolvenzgerichts herbeizuführen.
In die Insolvenzmasse fällt nach § 35
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Seit diesem Monat gelten höhere Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen.
Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wird jedes zweite Jahr jeweils zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum (§ 32a Absatz 1
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Der Anspruch des Gefangenen, Eigengeld in angemessener Höhe für den Einkauf (§ 25 HmbStVollzG) zu verwenden, wenn er ohne Verschulden nicht über Haus- oder Taschengeld in angemessenem Umfang verfügt (§ 48 Abs. 3 HmbStVollzG), kann nicht von der vollständigen Überweisung
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Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben, sind dem Schuldner für seinen notwendigen Unterhalt jedenfalls die Regelsätze nach § 28 SGB XII zu belassen. Eine Pfändung kleiner Teilbeträge hieraus kommt nicht in Betracht.
Betreibt
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Zwangsvollstreckung von rückständigen Unterhaltsansprüchen in der Verbraucherinsolvenz des Unterhaltsschuldners
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der von einem Unterhaltsberechtigten vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners erwirkt worden ist, wird durch die Insolvenzeröffnung unwirksam, soweit dadurch die Zwangsvollstreckung in die
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Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung wegen Unterhalts werden bei der Ermittlung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem konkreten Bedarf berücksichtigt, soweit sie nicht den nach den Umständen des
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Wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche ist das Arbeitseinkommen des Unterhaltsschuldners ohne Beschränkung auf die ansonsten pfändungsfreien Gehaltsteile möglich, § 850 d Abs. 1 S. 1 ZPO. Dies gilt freilich nur für den Unterhalt selbst. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch des Unterhaltsgläubigers gegen den Unterhaltsschuldner
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Der pfändbare Teil von Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, bestimmt sich laut § 850 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i ZPO. Zur Sicherung des Existenzminimums des Arbeitnehmers und seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen weist § 850c Abs.
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Sind die in Geld geleistete Nettovergütung und der Sachbezug aus der Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung in ihrer Summe nach § 850c Abs. 1, § 850e Nr. 3 ZPO unpfändbar, verstößt eine Anrechnung des Sachbezugs auf das Arbeitseinkommen gegen
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Kosten für medizinische Behandlungsmethoden, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, rechtfertigen in der Regel im laufenden Insolvenzverfahren auch keine Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. April 2009 – IX ZB 35/08
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Der Euro im »Ein-Euro-Job« ist grundsätzlich pfändbar
Die Entschädigung für Mehraufwendungen nach § 16 d Sozialgesetzbuch II („Ein–Euro–Job“) unterliegt nach Ansicht des Landgerichts Bautzen der Pfändung.
In dem vom LG Bautzen entschiedenen Fall war der Schuldner in den vergangenen Jahren
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