Bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag gesondert anzugeben.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Verein geklagt, der im Interesse seiner Mitglieder die Einhaltung des Wettbewerbsrechts überwacht. Die beklagte Einzelhändlerin vertreibt Lebensmittel. In einem
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