Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers

Bei der Kündigung eines evangelischen Pfarrers sind die staatlichen Arbeitsgericht nur dann zuständig, wenn ein Arbeitsverhältnis und kein kirchengesetzlich geregeltes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet wurde.

Seit dem 1.01.2011 gilt einheitlich in der EKM das Kirchengesetz zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen

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Der eigenmächtig handelnde Pfarrer

In der eigenmächtigten Verwendung von Kirchengeldern ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Gremien der Kirchengemeinde kann eine Veruntreuung liegen, selbst wenn die Mittel (ganz oder teilweise) für die Kirchengemeinde verwendet wurden.

So hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg die (zivilrechtliche) Verurteilung eines

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