Bei einem Überholvorgang ist zu Pferden genauso wie zu Fahrradfahrern regelmäßig ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 m einzuhalten. Ein Abstand von 30 bis 40 cm genügt jedenfalls nicht. Ist es zu einem Unfall zwischen Reiter und Radfahrerin gekommen, bei dem der Unfallhergang nicht eindeutig geklärt werden kann und der Vortrag beider
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