Eine kommunale Wettbürosteuer ist in Nordrhein-Westfalen rechtens.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jetzt in drei Musterverfahren zugunsten der Stadt Dortmund entschieden, dass Wettbürobetreiber zu einer kommunalen Wettbürosteuer herangezogen werden dürfen. Diese neue kommunale Steuer, die auch andere Städte erheben, besteuert das
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