Landgericht Leipzig

Das neu verpackte Pflanzenschutzmittel

Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel verliert mit der Entfernung seiner (Primär-)Verpackung seine Verkehrsfähigkeit. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG 2002 durften Pflanzenschutzmittel in der Formulierung, in der die Abgabe an den Anwender vorgesehen war, nur in Verkehr gebracht oder eingeführt werden, wenn sie vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen

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Vertriebsverbot für importierte Pflanzenschutzmittel

Ein auf das Verbot des Vertriebs eines importierten Pflanzenschutzmittels gerichteter Unterlassungsantrag ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt, wenn er nur allgemein auf eine mangelnde Übereinstimmung des Importmittels mit der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung Bezug nimmt; erforderlich ist vielmehr eine Konkretisierung der Abweichungen zwischen Importmittel und Verkehrsfähigkeitsbescheinigung. Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen pflanzenschutzrechtliche

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Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels

Die Kosten für die Zulassung eines neu entwickelten Pflanzenschutzmittels nach dem Pflanzenschutzgesetz sind Bestandteil der Herstellungskosten für die Rezeptur des Pflanzenschutzmittels. Aufwendungen zur Herstellung eines selbstgeschaffenen immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, das gemäß § 5 Abs. 2 EStG nicht aktiviert werden darf, sind steuerlich sofort abziehbare Betriebsausgaben. Für solchen Aufwand kann

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Pflanzenschutzmittel

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. In Folge einer ab 14. Juni 2011 gültigen EU-Verordnung bedarf es demnach einer nationalen Festlegung der für die Durchführung der in der Verordnung geregelten Verfahren

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Carbit gegen Maulwürfe

Für die Zuordnung eines Stoffes zu den Pflanzenschutzmitteln ist allein dessen Zweckbestimmung maßgeblich, nicht aber die Art seiner Herstellung oder seine chemischen Eigenschaften. Bereits das Fehlen einer Zulassung des Pflanzenschutzmittels kann den Erlass pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen nach § 34a PflSchG unter Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz

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Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel

Das in § 22 Abs. 1 Satz 1 Pflanzenschutzgesetz normierte Verbot, Pflanzenschutzmittel durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen schränkt die Berufsausübungsfreiheit der Verkäufer solcher Mittel in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ein. Dies hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Klage der Inhaberin mehrerer

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Tote Bienen

Bienen sind schon ein ganz besonderes Völkchen. Nicht nur, dass sie es als einzige Tiergattung mit speziellen Regelungen ins Bürgerliche Gesetzbuch geschafft haben (§§ 961 bis 964 BGB). In den einzelnen Bundesländern regeln Landesgesetze zur Förderung der Bienenzucht die Ausweisung von Schutzbezirken für die Befruchtung von Bienenköniginnen und wegen ihrer

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Reform beim Pflanzenschutz

Die Bundesregierung will die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln neu regeln. Ein jetzt vorgelegter Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Anzeigepflicht für Unternehmen vor, die den Ankauf von Pflanzenschutzmitteln vermitteln.

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