Rollstuhl

Eingruppierung einer Pflegedienstleiterin – und die Buftis

Beschäftigte in der Pflege leiten im Regelfall eine „große Gruppe“ oder ein „großes Team“ iSd. Entgeltgruppe P 11 der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA, wenn ihnen als Gruppen- oder Teamleitung mehr als neun Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind. Mit dem Begriff „in der Regel“ haben die Tarifvertragsparteien aber

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Mindestlohn und Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienste unterfallen § 1 MiLoG. Für die Einhaltung des Mindestlohns kommt es auf die im Abrechnungszeitraum nach § 2 Abs. 1 MiLoG gezahlte Vergütung sowie die geleisteten Stunden an. Werden in einem Monat sowohl Vollarbeit als auch Bereitschaftsdienste erbracht, muss im Monatsdurchschnitt der Mindestlohn pro Stunde erreicht werden. Unerheblich ist

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Mindestentgelt in der Pflegebranche

Bei der ambulanten Pflege Rund-um-die-Uhr wird das Mindestentgelt nach der PflegeArbbV geschuldet, wenn die Vollarbeit in der Grundpflege nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis Nr. 3 SGB XI die hauswirtschaftliche Versorgung in den Bereichen des § 14 Abs. 4 Nr. 4 SGB XI überwiegt und die Pflegekraft sich

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Ambulante Pflegedienste – und die Qualifikation ihres Personals

Einem ambulanten Pflegedienstes steht kein Vergütungsanspruch zu, wenn dessen Mitarbeiter nicht über die vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden. In der gesetzlichen Krankenversicherung führt das Unterschreiten der nach dem Pflegevertrag vereinbarten Qualifikation nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen des Sozialrechts auch

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Notebook

Ambulanter Pflegedienst, Tagespflegeeinrichtung – und die Frage des gemeinsamen Betriebes

Nach der Rechtsprechung des BAG ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen dann auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel mehrerer Unternehmen für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat betriebsbezogen gesteuert wird.

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Bundesverwaltungsgericht

Pflegemindestlohn

Am 1. Januar 2015 tritt die „Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ in Kraft. Die neue Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2017. Zudem wird ab dem 1. Oktober 2015 der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet. Die Verordnung erfasst damit ab dem

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Bereitschaftsdienste und Mindestentgelt in der Pflegebranche

Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15.07.2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die 1954 geborene Klägerin bei der Beklagten, die einen privaten Pflegedienst betreibt, als

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Abrechnungsbetrug im ambulanten Pflegedienst

Die Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes begeht einen Abrechnungsbetrug, wenn ihre Mitarbeiter nicht über die mit der Kranken- und Pflegekasse vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs täuschte die Betreiberin die zuständigen Mitarbeiter der Krankenkasse durch die Einreichung der Rechnungen nebst Leistungsnachweisen konkludent über das Vorliegen der den Zahlungsanspruch begründenden

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Apartment-Vermietung an pflegebedürftige Personen

Werden Apartments an pflegebedürftige Personen, wie Demenzkranke vermietet, die praktisch keinen anderen als den mit der Vermieterin seit Jahren kooperierenden Dienst mit der Pflege beauftragen können, ohne ihr Apartment aufgeben zu müssen, liegt eine heimartige Unterbringung vor. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall die

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Das Wettbewerbsverbot im Unternehmenskaufvertrag

Zu den „Umsätzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung“ im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG zählen alle in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang bewirkten Einzelleistungen. Das in einem Unternehmenskaufvertrag über einen ambulanten Pflegedienst vereinbarte Wettbewerbsverbot kann als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nicht steuerbar sein. Nach §

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Bereitschaftszeiten und der Mindestlohn in der Pflegebranche

Die Regelung über das Mindestentgelt in der Pflegebranche in § 2 PflegeArbbV differenziert nicht nach der Art der Tätigkeit. Deshalb sind im Bereitschaftsdienst erbrachte Arbeitsleistungen mit demselben Mindestentgeltsatz zu vergüten wie Arbeitsleistungen während der Vollarbeitszeit. Überwiegen im Rahmen der Leistungserbringung die pflegerischen Tätigkeiten der Grundpflege iSv. § 14 Abs. 4

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Anzeigepflicht für Heimbetreiber

Für die Anzeigepflicht zum Betrieb eines Heimes nach dem Niedersächsichen Heimgesetz ist es maßgebend, ob eine Wohngemeinschaft selbstbestimmt ist oder nicht. Schon dann, wenn der Betreiber einer Anlage zugleich Wohnraum überlässt und Leistungen der ambulanten Betreuung erbringt, ist eine Wohngemeinschaft nicht selbstbestimmt . Eine Personenidentität ist nicht erforderlich, vielmehr reicht

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Leistungen an Mitglieder einer Seniorenwohngemeinschaft

Vermietungsleistungen und individuell angepasste Pflegeleistungen, die ein Unternehmer aufgrund getrennter Verträge gegenüber Senioren im Rahmen einer Seniorenwohngemeinschaft erbringt, sind umsatzsteuerrechtlich nicht als einheitliche (steuerpflichtige) Leistung zu qualifizieren, sondern unterliegen als eigenständige, selbständige Leistungen der gesonderten Beurteilung. Die langfristige Vermietung möblierter Räume ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

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Umsatzsteuer bei ambulanten Pflegediensten

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 Abs. 3 AEUV Fragen zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes vorgelegt. Nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1993 waren steuerfrei u.a. „die mit dem Betrieb … der Einrichtungen zur

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Hilfsmittel statt Pflegekraft

Eine Krankenkasse kann ein notwendiges Hilfsmittel nicht mit der Begründung ablehnen, der entsprechende Bedarf könne auch durch Pflegekräfte gedeckt werden. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied jetzt, dass dies mit dem Grundsatz der Selbstbestimmung aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch nicht zu vereinbaren ist, die Selbstbestimmung behinderter Menschen hat insoweit Vorrang. Die Antragstellerin

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Mindestlohn in der Grundpflege

Nachdem der Gesetzgeber die Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz zum 24. April 2009 beschlossen hatte und damit den Weg für einen rechtlich verbindlichen Mindestlohn geebnet hatte, hat sich gestern die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete Pflegekommission auf eine Empfehlung zum Erlass eines Mindestlohns in der Pflegebranche geeinigt.

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Leistungsgerechte Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

Zu der Frage der Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten musste jetzt das Bundessozialgericht in fünf Revisionsverfahren Stellung nehmen, in denen die Ent­scheidungen von Schiedsstellen nach § 76 SGB XI angefochten wurden, durch die Pflegevergütungen mittels Schiedsspruch festgesetzt worden waren. Grundsätzlich werden zwar Art, Höhe und Laufzeit

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Ambulante Pflegedienste und die Umsatzsteuer

Bereits 2004 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein ambulanter Pflegedienst, der Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gegenüber pflegebedürftigen Personen erbringt, mit seinen Einnahmen von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn er als Einrichtung mit sozialem Charakter anzuerkennen ist. Daran schließt nun ein weiteres, aktuelles Urteil des BFH an und erweitert die Steuerbefreiung

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Pflegedienstumsätze

§ 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 ist weder verfassungsrechtlich noch gemeinschaftsrechtlich zu beanstanden, soweit diese Vorschrift für die Steuerfreiheit der dort genannten Umsätze voraussetzt, dass im vorangegangenen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 % der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden

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