Ein Kind hat nach Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG einen Anspruch auf Schutz des Staates, wenn die Eltern der ihnen zuvörderst obliegenden Pflege- und Erziehungsverantwortung nicht
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Ein Kind hat nach Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG einen Anspruch auf Schutz des Staates, wenn die Eltern der ihnen zuvörderst obliegenden Pflege- und Erziehungsverantwortung nicht
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Die gerichtliche Entscheidung, wesentliche Teile des Sorgerechts, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, auf den Vater zu übertragen, und das betroffene Kind an diesen aus dem Haushalt der Pflegeeltern herauszugeben, kann das Kind in seinem Recht aus Art. 2 Abs. 1 und Abs.
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Der Pflegeeltern zufließende Erziehungsbeitrag nach § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII ist Einkommen im Sinne der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen – eine Güterrechtssache betreffenden – Verfahrenskostenhilfeverfahren geht es um die Frage, ob ein
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Auch wenn ein Verwandter bereit ist, die Vormundschaft und die Betreuung eines Kindes zu übernehmen, kann es zum Wohl des Kindes sein, dass die Unterbringung bei den Pflegeeltern der Vorrang gegeben wird.
So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier
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Das Kind hat nach Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG einen Anspruch auf den Schutz des Staates.
Mit den materiell- und verfahrensrechtlichen Maßgaben von Art. 2
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Pflegeeltern können eine Rückführung des Pflegekindes nach § 1632 Abs. 4 BGB nur dann beanspruchen, wenn zwischen der Herausnahme des Kindes aus ihrem Haushalt und der Einleitung des Verfahrens auf Anordnung des Verbleibs ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang besteht.
Dies ergibt
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acht eine Pflegemutter, die für das Kind als Ergänzungspflegerin für die Gesundheitssorge bestellt worden ist, Ersatz von Aufwendungen gegen die Staatskasse geltend, ist im Einzelnen zu prüfen, ob die Aufwendungen den Aufgabenkreis der Pflegschaft betreffen oder das Pflegefamilienverhältnis; nur erstere
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Die nicht sorgeberechtigten Pflegeeltern sind im Falle der Beendigung der Vollzeitpflege durch Herausnahme der Kinder aus ihrer Pflegefamilie nicht gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt.
Die Pflegemutter ist bereits nicht klagebefugt gemäß dem in allen Verfahren der Verwaltungsgerichtsordnung (entsprechend)
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Es besteht kein eigener Zahlungsanspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe aus § 39 SGB VIII für nicht personensorgeberechtigte Pflegeeltern. Denn es handelt sich hier um einen Annexanspruch zu dem in § 27 Abs. 1 SGB VIII geregelten Anspruch der Personensorgeberechtigten auf Hilfe
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Pflegeeltern sind nur dann zur Tragung von Gerichtskosten im Rahmen einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB verpflichtet, wenn diese die Aussichtslosigkeit des Verfahrens von vornherein erkannt haben oder das Verfahren durch grob schuldhaftes Verhalten veranlasst haben.
Nach §
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Ein Elterngeldanspruch für andere als leibliche Kinder besteht nur, wenn ein Kind mit dem Ziel der späteren Adoption in Pflege genommen worden ist.
So hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen als erstes Landessozialgericht im Fall einer Klägerin aus Velbert entschieden. Sie hatte
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Wenn eine Namensänderung das Wohl des Kindes fördert und überwiegende Interessen an der Beibehaltung des Namens nicht entgegenstehen, ist regelmäßig der Familienname eines Pflegekindes, das sich in Dauerpflege befindet und unter pflegeelterlicher Vormundschaft aufwächst, dem der Pflegeeltern anzugleichen.
Eine Verletzung
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