Der Pflegeeltern zufließende Erziehungsbeitrag nach § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII ist Einkommen im Sinne der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen – eine Güterrechtssache betreffenden – Verfahrenskostenhilfeverfahren geht es um die Frage, ob ein nach § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII gezahlter „Erziehungsbeitrag“ als Einkommen der
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