Pflegegeld für die Großeltern

Großeltern können gegenüber dem Träger der Jugendhilfe auch dann einen Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Vollzeitpflege von Enkelkindern haben, wenn sie das Jugendamt nicht ernsthaft vor die Alternative stellen, für ihre Entlohnung zu sorgen oder auf ihre Betreuungsdienste

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Pflegegeld post mortem

Pflegegeld ist nicht für einen abgeschlossenen Zeitraum in der Vergangenheit zu Gewähren, wenn die Überprüfung der Hilfebedürftigkeit zu Lebzeiten eines Versicherten nicht stattgefunden hat und hierfür auch kein Anlass bestanden hat.

Pflegegeld ist nicht für einen abgeschlossenen Zeitraum in der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Selbst getragene Pflegekosten

Selbst getragene Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Diese Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit sind allerdings nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, als die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflegegeld bzw. Pflegetagegeld übersteigen.

In

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24-stündige Pflege schwerstkranker Kinder

Die gesetzliche Krankenkasse hat bei einer 24-stündige Pflege schwerstkranker Kinder zu leisten, die Eltern müssen bei der Behandlungspflege keine Kürzung hinnehmen. Wird die 24-stündige Behandlungspflege von einer anderen Pflegekraft erbracht als die Grundpflege, sind die Kosten für die Behandlungspflege in

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Verhinderungspflege im Urlaub

Auch wenn Sie privat etwa einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, besteht gleichwohl die Möglichkeit eines Urlaubs. Haben Sie die pflegedürftige Person bereits für mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt, übernimmt die Pflegekasse für die Zeit des Urlaubs (wie auch

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Naturalunterhalt für die Eltern

Betreut ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil kann er seine Unterhaltspflicht durch die damit in Natur erbrachten Unterhaltsleistungen erfüllen. Daneben besteht dann kein Anspruch auf eine Geldrente. Damit entfällt ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch, der auf den Träger der Sozialhilfe übergehen könnte.

Erbringt

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