Die Bildung einer Pflegesatzkommission

Die hessischen Landesverbände der Pflegekassen, der Verband der privaten Krankenkassen, sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen sind als Sozialträger gesetzlich verpflichtet, an der Bildung einer Pflegesatzkommission mitzuwirken. Die bisherige Totalverweigerung ist rechtswidrig.

So das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall einer

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