Nach dem Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung für das Land Hessen ist die Kennzeichnung von Wäschestücken Teil der Regelleistung Wäscheversorgung und deshalb mit dem Regelsatz abgegolten. Es ist nicht zulässig, einen Zusatzbeitrag für die Wäschekennzeichnung zu erheben. Mit dieser Begründung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall
Lesen