Überlässt der Betreiber eines Seniorenheims interessierten Pflegegästen oder Dritten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wohn- und Betreuungsvertrags als Anlage zu einem vorformulierten Vertragsentwurf eine „Beitrittserklärung“, in der sich ein Dritter als Beitretender verpflichtet, selbständig und neben dem Pflegegast für
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