Für die Eingruppierung von Leitenden Beschäftigten in der Pflege (Teil B Abschnitt XI Ziffer 2 der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA) gehen die Tarifvertragsparteien von einem „regelmäßig“ mehrstufigen Organisations- und Leitungsmodell – Bereich/Abteilung, Station, Gruppe/Team – aus. Die Tätigkeitsmerkmale für die Leitenden Beschäftigten sind unabhängig davon anzuwenden, ob
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