Ein Mietobjekt muss nicht schlechthin gefahrlos und frei von allen Mängeln sein. Ein Vermieter hat diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger und umsichtiger Vermieter für ausreichend halten darf, um Mieter und deren Angehörige vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind. Mit dieser Begründung hat
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