Die für die kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen maßgebenden Grundsätze einschließlich der näheren Grundsätze für die Gesamtwürdigung der objektiven Beschaffenheitsmerkmale eines Pickup-Fahrzeugs sind in der BFH-Rechtsprechung geklärt. Grundsätzlich ist die Abgrenzung zwischen LKW und PKW nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs vorzunehmen. Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der
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