Air Berlin

Arbeitgeberdarlehen zur Pilotenausbildung – und die arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung

Bei dem Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehensvertrag handelt es sich um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, der der Ausschlussfristenregelung des Arbeitsvertrages unterfällt.

 Unter den Begriff „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“ fallen alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Ansprüche, die die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer

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Flugzeugflügel

Die Tätigkeitsstätte eines Flugzeugpiloten

Eine Flugzeugführerin, die von ihrem Arbeitgeber arbeitsrechtlich einem Flughafen dauerhaft zugeordnet ist und auf dem Flughafengelände zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten erbringt, die sie als Flugzeugführerin arbeitsvertraglich schuldet, hat dort ihre erste Tätigkeitsstätte.

Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel,

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Dienstkleidungsvorschriften für das Cockpitpersonal – die diskriminierende Pilotenmütze

Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung das Tragen einer einheitlichen Dienstkleidung regeln. Wird die Dienstkleidung für Arbeitnehmergruppen unterschiedlich ausgestaltet, verlangt der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dass eine solche Differenzierung entsprechend dem Regelungszweck sachlich gerechtfertigt ist.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen

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