Die Arbeitsstätte eines Piloten

Dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz gefällt offensichtlich die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Frage der regelmäßigen Arbeitsstätte von Arbeitnehmern nicht. In einem jetzt entschiedenen Fall eines Piloten folgt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zwar der neuen BFH-Rechtsprechung, gibt der Finanzverwaltung aber gleichzeitig die Möglichkeit

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