Pipeline

Kohlenmonoxid-Pipeline und die Gefahren-Vorsorge

Ist für eine Kohlenmonoxid-Pipeline hinreichend Vorsorge gegen Schäden getroffen worden, gehen keine Gefahren für Menschen, Umwelt, Böden oder andere schützenswerte Güter von der Pipeline aus. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall Klagen von vier Anwohnern abgewiesen, die sich gegen eine Kohlenmonoxid-Pipeline

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Die Kohlenmonoxid-Pipeline am Niederrhein

Das Bundesverfassungsgericht hat einen konkreten Normenkontrollantrag des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, der die Frage betraf, ob das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Kohlenmonoxid-Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen mit Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar sei, als unzulässig behandelt. InhaltsübersichtAusgangssachverhaltAnforderungen an eine RichtervorlageEnteignungen aufgrund des

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Kohlenmonoxid-Pipeline und die Erdbebensicherheit

Eine Kohlenmonoxid-Pipeline, wie sie Bayer zwischen zwei Werken errichtet hat und nun in Betrieb nehmen will, muss erdbebensicher sein. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun festgestellt, dass der im Hinblick auf diese CO-Pipeline erfolgte Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Februar 2007 in der aktuellen Fassung rechtswidrig und damit nicht

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