Im Prozesskostenhilfeverfahren kann eine Vorabwürdigung der Erfolgsaussichten im Einzelfall vorgenommen werden. Dies gilt auch bei erforderlichen Grundrechtsabwägungen, solange die zugrunde liegenden rechtlichen Fragen sowie die Anforderungen an die Abwägung in der Rechtsprechung bereits geklärt sind. So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die
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