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Prozesskostenhilfe – und die Vorabwürdigung der Erfolgsaussichten im Einzelfall

Im Prozesskostenhilfeverfahren kann eine Vorabwürdigung der Erfolgsaussichten im Einzelfall vorgenommen werden. Dies gilt auch bei erforderlichen Grundrechtsabwägungen, solange die zugrunde liegenden rechtlichen Fragen sowie die Anforderungen an die Abwägung in der Rechtsprechung bereits geklärt sind. So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die

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Prozesskostenhilfe – und die überspannten Anforderungen an Darlegung der Bedürftigkeit

Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten und der persönlichen Bedürftigkeit des Antragstellers abhängig zu machen. Das Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG gebietet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art.20 Abs. 3 GG nicht, dass diejenigen, die über keine materiellen Mittel verfügen,

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Die nach positiver Entscheidung über PKH-Gesuch versäumte Wiedereinsetzungsfrist

Ein mittelloser Steuerpflichtiger ist an der formgerechten Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf PKH als unverschuldet verhindert anzusehen, sodass ihm nach der Entscheidung über das PKH-Gesuch grundsätzlich Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist zu gewähren ist. Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist, dass der

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Fristsetzung im PKH-Verfahren

Hat der Antragsteller innerhalb einer von dem Gericht gesetzten Frist Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht glaubhaft gemacht oder bestimmte Fragen nicht oder ungenügend beantwortet, so lehnt das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insoweit ab, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO. Eine Verfügung, mit der eine solche

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PKH – und die Beiordnung einer Sozietät

Beantragt ein in einer Sozietät tätiger Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe unter Beiordnung „des Unterzeichners“, so ist die im Bewilligungsbeschluss auf „Rechtsanwalt B. und Kollegen“ lautende Beiordnung dahin auszulegen, dass diese sich auf den beantragenden Rechtsanwalt persönlich bezieht. Der Anspruch auf Wahlanwaltsvergütung gegen den unterlegenen Prozessgegner entsteht dann mit der Beauftragung des beigeordneten

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PKH-Bewilligung – erst nach der Beweisaufnahme

Entscheidet ein Gericht über einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife, sondern erst nach Durchführung einer Beweisaufnahme, kann die bewusste Unwahrheit des Sachvortrags des VKH-Antragstellers im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bereits im VKH-Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden und zur Ablehnung des VKH-Antrags führen,

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Nebenklage – und die rückwirkende PKH-Bewilligung

Nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nach § 397 a Abs. 2 Satz 1 StPO ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der entscheidungsreife Antrag rechtzeitig gestellt, aber nicht rechtzeitig beschieden wurde. Eine nachträgliche rückwirkende Beiordnung eines Nebenklägervertreters bzw. eine nachträgliche

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Verhandlungstisch

Falsche Angaben bei der PKH-Bewilligung – das „vergessene“ Sparbuch

Die Regelung des § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, wonach das Gericht die Bewilligung der Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe aufheben soll, wenn der Antragsteller absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, ist im Bewilligungsverfahren der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht analog anzuwenden. Nach

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Rechtsbeschwerde im PKH-Verfahren

Die Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe etzt nach § 78 Satz 2 ArbGG voraus, dass einer der Zulassungsgründe nach § 72 Abs. 2 ArbGG vorliegt. Diese Voraussetzungen kommen bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe

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Landgericht Leipzig

Prozesskostenhilfe für juristische Personen – und das allgemeine Interesse

Der Gesetzgeber hat die Gewährung von Prozesskostenhilfe an juristische Personen durch § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO in Einklang mit der Verfassung an das spezielle Erfordernis geknüpft, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde. Diese Beschränkung trägt den besonderen Verhältnissen der juristischen Personen Rechnung. Ihre

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Oberlandesgericht München

PKH für eine GmbH

Nach § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO kann einer juristischen Person Prozesskostenhilfe nur bewilligt werden, wenn die Kosten weder von ihr noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und wenn die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde. Die Unterlassung der Rechtsverfolgung

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Landgericht Bremen

Entscheidung über die PKH-Bewilligung trotz Insolvenzeröffnung

Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintretende Verfahrensunterbrechung hindert die Entscheidung in einem laufenden Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren nicht. Denn die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretene Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO bezieht sich nach überwiegender Auffassung, der sich der Bundesgerichtshof anschließt, nicht auf ein laufendes Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren. § 240 ZPO trägt dem Umstand

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Courthouse

„Schwierige Rechtsfrage“ – und die Prozesskostenhilfe

Geht das Eingangsgericht davon aus, daß der Erfolg einer beabsichtigten Rechtsverfolgung von einer „schwierigen Rechtsfrage“ abhänge, hat es von hinreichender Erfolgsaussicht auszugehen und bei Vorliegen der sonstigen Bewilligungsvoraussetzungen Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. Eine PKH-/VKH-Versagung unter der ausdrücklichen Aufforderung, die entsprechende Rechtsfrage durch eine Entscheidung des Beschwerdegerichts im PKH-/VKH-Bewilligungsverfahren zu

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