Macht der Antragsteller in seiner Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum PKH-Antrag keine Angaben zu sonstigen Belastungen (etwa durch Kreditraten, Versicherungsbeiträge o.Ä.) verletzt das Gericht nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es Ratenzahlungen anordnet, ohne nach sonstigen
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