Der unvollständig ausgefüllte PKH-Vordruck

Bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einer PKH-Partei besteht grundsätzlich eine gerichtliche Hinweispflicht. Der Hinweispflicht wird nur durch eine gerichtliche Auflage genügt, die genau bezeichnet, welche konkreten Mängel bei den bislang mitgeteilten Angaben der Partei und ihrer Glaubhaftmachung einer Berücksichtigung entgegenstehen. Im übrigen bleibt das unvollständige

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Prozesskostenhilfe bei „equal pay“-Ansprüchen

Die hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage darf im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens nicht verneint werden, wenn streitentscheidend eine schwierige und ungeklärte Rechtsfrage ist. Ein Schadensersatzanspruch nach § 10 Abs. 2 AÜG gegen den Verleiher besteht nicht, wenn der Leiharbeitnehmer gegenüber dem Entleiher auf Nachzahlungsansprüche nach dem Grundsatz des „equal pay“ verzichtet hat.

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Verhandlungstisch

Falsche Angaben bei der PKH-Bewilligung – das „vergessene“ Sparbuch

Die Regelung des § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, wonach das Gericht die Bewilligung der Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe aufheben soll, wenn der Antragsteller absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, ist im Bewilligungsverfahren der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht analog anzuwenden. Nach

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Bundesfinanzhof (BFH)

Grundsätzliche Bedeutung – und trotzdem keine PKH?

Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt die gleichzeitige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Regel aus. Wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und zeitgleich über einen Prozesskostenhilfeantrag entschieden, so ist, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt nochmals bestätigte, die Prozesskostenhilfe für die abgeschlossene Instanz in aller Regel zu

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Einigungsgebühr, Vergleichsmehrwert – und die bewilligte Prozesskostenhilfe

Für einen Vergleichsmehrwert, für den Prozesskostenhilfe bewilligt ist, steht dem beigeordneten Rechtsanwalt nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg nur eine 1,0-fache Einigungsgebühr zu, es sei denn, es wäre Prozesskostenhilfe nur für die bloße Beurkundung des Vergleichs beantragt worden. Es kommt (also) nicht darauf an, dass die nicht rechtshängigen Gegenstände schon Bestandteil

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Gerichtsgebäude

Bei Vergleich PKH?

Hat ein Verfahrensbeteiligter, dem Prozeßkostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe bereits mangels hinreichender Erfolgsaussicht versagt worden war, in einem Vergleich freiwillig die Gerichts- und seine eigenen außergerichtlichen Kosten übernommen, kommt auf seine sofortige Beschwerde hin eine Annahme hinreichender Erfolgsaussicht und eine nachträgliche Bewilligung durch das Beschwerdegericht nach den Grundsätzen über die Bindung an zwischenzeitlich rechtskräftige

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Landgericht Bremen

Prozesskostenhilfe – und der konkludente Antrag beim Mehrvergleich

Bei Abschluss eines Vergleiches erstreckt sich die für das Verfahren bewilligte Prozesskostenhilfe nicht auch auf den Mehrwert eines Prozessvergleichs.Ein späterer Antrag wäre dagegen nach Abschluss der Instanz gestellt worden und damit abzulehnen. Allerdings kann im Vergleichsschluss ein konkludenter Antrag der betroffenen Partei auf Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den Mehrwert des

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Anfechtungsfrist für Gesellschafterbeschlüsse

Sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass Beschlüsse der Gesellschafter binnen drei Monaten seit der Beschlussfassung durch Klage angefochten werden können, so genügt die Einreichung eines PKH-Gesuchs zur Wahrung der Frist nicht. Der Wortlaut des Gesellschaftsvertrages der GmbH bestimmt vorliegend, dass die Frist durch Klage zu wahren ist. Dieser von den Parteien

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Verfahrenskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Beschwerde in einer Familiensache

Das Verfahrenskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Beschwerde in einer Familiensache war nach der bis 31. Dezember 2012 bestehenden Rechtslage beim Oberlandesgericht einzureichen. Wegen der nach Inkrafttreten der FGG-Reform zunächst insoweit bestehenden Rechtsunsicherheit, die inzwischen zu einer Gesetzesänderung geführt hat, begründet die Einreichung beim hierfür unzuständigen Amtsgericht kein Verschulden des Rechtsanwalts. Nach

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Oberlandesgericht München

PKH für den Insolvenzverwalter – und die Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist

Beantragt ein Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Berufungsverfahrens, steht der Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die Fristversäumung nicht entgegen, dass er als Rechtsanwalt selbst hätte Berufung einlegen können. Der Kläger (Insolvenzverwalter) hat die Berufungsfrist und die Berufungsbegründungsfrist versäumt hat. Berufung und die Berufungsbegründung sind erst nach

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Bundesfinanzhof (BFH)

Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH

Wurde ein PKH-Antrag innerhalb der Klagefrist angebracht, so kann die nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe beantragte Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nicht mit der Begründung versagt werden, der Kläger habe innerhalb der Klagefrist keinen vollständigen PKH-Antrag gestellt, da die den Gesuchen beigefügten Klageentwürfe und -begründungen nicht geeignet gewesen seien, das Klagebegehren

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Der Vergleich im PKH-Verfahren

Frage an die Anwälte unter unseren Lesern: Haben Sie bereits einmal einen Vergleich bereits im Rahmen des PKH-Bewilligungsverfahrens geschlossen? Wenn nein, haben Sie alles richtig gemacht. Wenn ja, sollten Sie weiterlesen! Bei einer auf den Vergleich beschränkten Prozesskostenhilfe werden der anwaltlich vertretenen Partei die ihrem Rechtsanwalt zustehende Verfahrensgebühr (Nr. 3100,

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Landgericht Bremen

Berufungsbegründungsfrist und der übergangene PKH-Antrag

Einem Berufungskläger ist auch dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren, wenn das Berufungsgericht sein Rechtsmittel wegen Versäumung dieser Frist verworfen hat, ohne zuvor über das Prozesskostenhilfegesuch des Rechtsmittelführers entschieden zu haben, und dieser die Verwerfungsentscheidung anficht, aber eine Berufungsbegründung während des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht

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Prozesskostenhilfe und Prozessvergleich

Eine Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, kann auch im Falle einer vergleichsweise vereinbarten Kostenaufhebung nicht als Übernahmeschuldnerin von der Staatskasse auf Gerichtskosten in Anspruch genommen werden. Nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 a ZPO können die Gerichtskosten gegen eine Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, nur nach den Bestimmungen, die

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Zustellungen bei der PKH-Überprüfung

Auch nach dem formellen Abschluss des Hauptsacheverfahrens haben Zustellungen im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren (§§ 120 Abs. 4, 124 ZPO) jedenfalls dann gemäß § 172 Abs. 1 ZPO an den Prozessbevollmächtigten der Partei zu erfolgen, wenn dieser die Partei im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren vertreten hat. Nach § 120 Abs. 4 ZPO kann das Gericht innerhalb

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