Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen auf der Grundlage des Berliner Mobilitätsgesetzes falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und hierfür Gebühren fordern. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte der Eigentümer eines PKW geklagt, der in den frühen Morgenstunden des 25. Oktober 2020 weniger als 15
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