Wird ein Planfeststellungsbeschluss nach einem ergänzenden Verfahren erneut gerichtlich überprüft, können Einwendungen, über deren Fehlerfreiheit bereits rechtskräftig entschieden wurde, grundsätzlich nicht erneut geltend gemacht werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die erneute Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss für den 7.
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