Der erste Abschnitt der Ostsee-Anbindungsleitung darf weiter gebaut werden, den Antrag einer Umweltvereinigung, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund vom 21. August 2023 für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung „Ostsee-Anbindungs-Leitung Seeabschnitt Lubmin bis KP 26“ anzuordnen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgelehnt. Das
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