Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel in der Variante „Pot Limit Omaha“ können – ebenso wie bei „Texas Hold’em“ – unter besonderen Voraussetzungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall spielte ein Student zunächst
Artikel lesen









