Steuerpflicht für Pokergewinne

Pokergewinne sind steuerpflichtig. Die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers unterliegen der Einkommensteuer.

Vor dem Finanzgericht Köln hatte ein Flugkapitän geklagt, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Diese hat das

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Texas Hold’em

Poker ist, auch wenn es als Turnier in der Variante „Texas Hold’em“ gespielt wird, grundsätzlich zufallsabhängig und damit ein Glücksspiel im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV. Öffentliche Pokerveranstaltungen sind ohne Erlaubnis nur zulässig, wenn kein Entgelt

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Pokerturniere

Die Veranstaltung von Pokerturnieren, in denen nur Sachpreise mit geringem Wert (hier: im Wert von höchstens 60,00 €) als Gewinne ausgeschrieben werden und bei denen von den Teilnehmern anstelle eines Einsatzes, der in die Gewinne fließt, lediglich ein Unkostenbeitrag (hier:

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Poker ist kein Glücksspiel

Dass Pokern nicht zwangsläufig ein strafbares Glücksspiel sein muss, zeigt ein aktueller Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts.

Die in Nordrhein-Westfalen ansässige Antragstellerin beabsichtigt die Durchführung von Pokerturnieren im Rahmen der “Poker-Bundesliga” in einer Gaststätte in Rheine. Bei diesen Turnieren wird um

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Pokern verboten

Die örtliche Ordnungsbehörde darf nach einem aktuellem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster einem privaten Veranstalter untersagen, in einer örtlichen Gaststätte öffentliche Pokerturniere im Rahmen der sog. Poker-Bundesliga durchzuführen.

Der Veranstalter hatte der Stadt Rheine Ende 2007 angezeigt, er beabsichtige, in einer

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