Lebensversicherungsverträge im Policenmodell – „Treu und Glauben“ und der Schutz der Versicherung

Dem Versicherungsnehmer ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten.

Ob nach dem Policenmodell

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Vorlagepflicht an den EuGH und effektiver Rechtsschutz – die Richtlinienkonformität des Policenmodells

Das Bundesverfassungsgericht hat nochmals die Verpflichtung des letztinstanzlichen Gerichts betont, Fragen der Auslegung von EU-Recht dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorzulegen. Unterlässt das letztinstanzliche Gericht ein derartiges Vorabentscheidungsersuchen, so verletzt es das Recht der Parteien auf Gewährung effektiven

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