Das gerichtliche Verfahren zur polizeilichen Anwendung von Nervendrucktechniken und sog. Schmerzgriffen gegenüber Teilnehmern einer rechtmäßig aufgelösten Versammlung ist durch einen aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg abgeschlossen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Anwendung dieser Zwangsmittel zwar für grundsätzlich zulässig, im konkreten
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