Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat dem Eilantrag eines Beamten auf Widerruf, der den Studiengang „Polizeivollzugsdienst“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung besucht, stattgegeben und ihm damit vorläufig gestattet, seinen Dastar (Turban) zur Polizeiuniform bei dienstlichen Tätigkeiten mit Außenwirkung,
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