Eine Tätowierung kann Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Polizeivollzugsdienst begründen. Dies gilt insbesondere, wenn die Verbindung einer gewaltbezogenen Symbolik mit einer eindeutigen Botschaft auf mangelnde Bereitschaft zu vertrauensvoller Zusammenarbeit und gewaltfreier Konfliktlösung schließen lässt. Eine spätere Überdeckung des
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