Das Bundesverfassungsgericht bestätigte jetzt nochmals die verfassugnsrechtlichen Anforderungen an die Strafbarkeit einer Kollektivbeleidigung: Die Verurteilung wegen Beleidung gemäß § 185 StGB setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt. Das Tragen eines mit der Buchstabenkombination
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