Beim Landespolizeipräsidium im Sächsischen Staatsministerium des Innern wird kein Polizei-Personalrat gebildet; dies verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Mitbestimmung in Art. 26 der Sächsischen Verfassung.
Die Abordnung an das Sächsischen Staatsministerium des Innern im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Aufstiegsausbildung für
Artikel lesen






































