Cannabispflanze

Der kiffende Polizeikommissar

Ein Cannabiskonsum rechtfertigt nach Ansicht des Verwaltugsgerichts Aachen die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.

So hat aktuell das Verwaltungsgericht Aachen den Eilantrag eines Polizeikommissars gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe abgelehnt. Dem Polizeikommissar war von

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Polizei

Cheddar-Käse für den Polizeibeamten

Ein Polizeibeamter, der im Dienst einen Diebstahl mit Waffen begangen hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Beamte, der als Polizeioberkommissar bei einer Polizeiautobahnstation des Landes eingesetzt war, wurde in einem gegen

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Polizei

Der Reichsbürger als Polizeihauptkommissar

Ein der „Reichsbürgerbewegung“ anhängende und sich in der „Querdenkerszene“ bewegende Polizeibeamter kann aus dem Dienst entfernt werden.

So hat aktuell das Verwaltungsgericht Hannover der Disziplinarklage der Polizeidirektion Hannover gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten im Range eines Kriminalhauptkommissars stattgegeben und den Polizeibeamten

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Senioren

Das Hinausschieben des Ruhestandes

Haben gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Ruhestand eines Polizeibeamten organisatorische Umstrukturierungen stattgefunden, ist das Hinausschieben des Pensionseintritts um ein Jahr weder aus haushälterischer Sicht noch aus kriminalpolizeilicher Sicht sinnvoll.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in dem hier

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Stethoskop

Die Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten

Wird zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, ist diese nicht nur im Rahmen des Verfahrens gegen die nachfolgende Zurruhe­setzungsverfügung inzident gerichtlich überprüfbar, sondern auch isoliert angreifbar.

So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren

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Kein „PRO NRW“-Funktionsträger im Polizeidienst

Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten von „PRO NRW“ aus dem Polizeidienst ist zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit jetzt die Beschwerde eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten der Partei „Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen“ (PRO NRW) gegen seine disziplinargerichtliche Entfernung aus dem

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Mindestkörpergröße für Polizisten

In einer Regelung, die als Kriterium für die Zulassung zu einer Polizeischule unabhängig vom Geschlecht eine Mindestkörpergröße vorsieht, kann eine unerlaubte Diskriminierung von Frauen liegen. Eine solche Maßnahme ist nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union unter Umständen nicht notwendig,

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Zu klein für den Polizeidienst?

Ein Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen muss nicht mindestens 168 cm groß sein. Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 168 cm für männliche Bewerber für den Polizeivollzugsdienst durch Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeri­ums ist rechtswidrig.

Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

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Keine Potenzmittel für Polizeibeamte

Die freie Heilfürsorge für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen ist kraft Landesgesetzes wirksam auf Aufwendungen begrenzt, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit dienen.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall streiten die Beteiligten darüber, ob das beklagte Land im Rahmen der

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Ein Hooligan-Sympathisant als Polizist?

Für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst werden besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität und Unbescholtenheit der Bewerber gestellt. Bereits die öffentliche Sympathiebekundung für die Hooligan-Szene rechtfertigt Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Beamtenbewerbers.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht

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Der Sprung über den Jägerzaun

Ein Achillessehnenabriss eines Polizeibeamten nach einem Sprung über den Jägerzaun muss kein Dienstunfall sein. Es ist keine wesentliche Ursächlichkeit gegeben, wenn sich eine krankhafte Veranlagung oder ein anlagebedingtes Leiden als wesentliche Verletzungsursache darstellen. Hätte die schadhafte Sehne jederzeit auch außerhalb

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Die Trunkenheitsfahrt eines Polizeianwärters

Der Dienstherr darf nach einer Trunkenheitsfahrt eines Polizeianwärters ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aussprechen.

So das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem der Antragsteller, ein Polizeikommissaranwärter in der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten, nach einer Trunkenheitsfahrt beantragt

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Voraussetzungen einer Klageerzwingung

Angehörige eines Getöteten können nur dann wegen einer gefährlichen Körperverletzung ein Klageerzwingungsverfahren betreiben, wenn durch die Tat der Tod eingetreten ist. Außerdem ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens, dass der Antragsteller einen in sich geschlossenen Sachverhalt vorträgt, der –

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Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte

Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei nach § 70 Abs. 2 BBesG“ (HfVBPOL) genügt nicht den Anforderungen des allgemeinen Gesetzesvorbehalts. Sie ist aber für einen Übergangszeitraum weiter anzuwenden, soweit sie nicht aus

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Charaktermängel eines Polizeibeamten

Ein Polizeibeamter, der sich über mehrere Jahre hinweg im privaten Bereich kinderpornographisches Material verschafft und das ihm zur Verfügung gestellte Dienstkraftfahrzeug zu privaten Zwecken genutzt hat, offenbart einen solchen Charaktermangel, der von Pflichtvergessenheit zeugt und der die Verhängung der disziplinaren

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„Abordnung“ eines Polizisten innerhalb Berlins

Die Frage, ob der für das Vor­lie­gen einer Ab­ord­nung not­wen­di­ge Wech­sel der Dienst­stel­le vor­liegt, ist auf Grund­la­ge des dienst­recht­li­chen Be­hör­den­be­griffs und nicht des per­so­nal­ver­tretungs­recht­li­chen Dienst­stel­len­be­griffs zu klä­ren. Nur dem Po­li­zei­prä­si­den­ten in Ber­lin, nicht aber sei­nen Un­ter­glie­de­run­gen kommt Be­hör­den­ei­gen­schaft zu.

Zur

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