Ein der „Reichsbürgerbewegung“ anhängende und sich in der „Querdenkerszene“ bewegende Polizeibeamter kann aus dem Dienst entfernt werden. So hat aktuell das Verwaltungsgericht Hannover der Disziplinarklage der Polizeidirektion Hannover gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten im Range eines Kriminalhauptkommissars stattgegeben und den Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt: Dem Polizeibeamten ist nach Auffassung der
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